Was ist erlaubt, was ist verboten?

In Österreich zählt die Verherrlichung nationalsozialistischer Inhalte als strafbare "Wiederbetätigung". Kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit  ist nicht verboten, sondern nur das Gutheißen von NS-Gedankengut, die Leugnung von NS-Verbrechen oder die Darstellung verbotener Abzeichen und Uniformen. In anderen Ländern (z.B. USA) gibt es weniger rechtliche Grundlagen für die Verfolgung, da solche Aktivitäten unter „Recht auf Meinungs- und Redefreiheit“ fallen. Im Zweifelsfalle kann bei "Stopline", der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung nachgefragt werden. An Stopline können sich alle anonym wenden, die auf Webseiten nationalsozialistische Anzeichen entdecken oder vermuten: www.stopline.at