Vereinsgründung
Warum gründen Menschen Vereine?
1. um ein gemeinsames Ziel im privaten oder öffentlichen Leben zu
verfolgen und
2. einen ideellen Zweck verwirklichen und
3. sich dafür für längere Zeit und in eigens organisierter Form
mit Menschen zusammenzuschließen, die bestimmte Interessen teilen.
Denn in der Gruppe können Interessen wirkungsvoller vertreten werden
als von der einzelnen Person. Die Gruppe bildet in ihrem Zusammenschluss eine
eigene Rechtspersönlichkeit, was wichtig ist, sobald die Gruppe
einen Förderantrag etwa stellen will, als Projektträger auftreten
oder Geld verwalten muss.
Der Verein nimmt durch seine Organe (Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer,
Schiedsgericht) am Rechtsleben teil. Der Verein kann dadurch Besitz und Eigentum
erwerben, Verträge abschließen, ein Bankkonto eröffnen, Räume
mieten, und natüülich als Arbeitgeber auftreten.
Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen
der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Er
ist auch steuerpflichtig und haftet mit seinem Vereinsvermögen für
alle Verbindlichkeiten anderen gegenüber.
Wie sich die Interessensgruppe nach außen präsentiert, wie sie intern
zusammenarbeitet und sich die notwendigen Aufgaben verteilt, wird im Verein
durch Statuten geregelt. Muster gibt es bei allen Vereinsbehörden
und sind auch über Internet abrufbar, sowie in zahlreichen Publikationen
genau nachzulesen.
In Österreich gilt das neue Vereinsgesetz
2002.
Das österreichsiche Vereinsgesetz wurde überarbeitet, es ist auf der
Website des Bundesministeriums www.bmi.gv.at
zur Verfügung.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Veränderungen, so wurde der seit
15 Jahren ruhende Vorschlag eines europäischen Statuts für Vereine
in vergangenen EU-Ratspräsidentschaften immer wieder bearbeitet, um einen
EU-weit gültigen Verein gründen zu können. Informationen über
den Stand der Diskussion gibt es bei CEDAG, dem europäischen Komitee für
Vereine und Interessensverbände cedag@cedag-eu.org,
Ansprechpartner: Patrick de Bucquois.
Ein Verein ist also eine Personenverbindung zur gemeinschaftlichen
Verfolgung eines ideellen Zweckes, und darf "nicht auf Gewinn gerichtet"
sein. Das bedeutet, dass ein Verein nicht für ausschließliche oder
überwiegende Verfolgung wirtschaftlicher Interessen gebildet werden darf.
Ausgenommen vom Vereinsgesetz sind neben wirtschaftlich ausgerichteten
Vereinigungen auch Einrichtungen und Vereine für Bank- und Kreditgeschäfte,
für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, für Sparkassen und Pfandleihanstalten,
für Genossenschaften und Unterstützungskassen der Gewerbetreibenden,
für geistliche Orden und Kongregationen und die gesetzlich anerkannten
Kirchen und Religionsgesellschaften.
Die Gründung von Vereinen, ihr Bestand und ihre Tätigkeit haben in
Österreich verfassungsrechtlichen Schutz. Der Zweck eines
Zusammenschlusses, zu dessen gemeinsamer Verfolgung ein Verein gebildet werden
soll, muss jedoch von der österreichischen Rechtsordnung erlaubt sein.
Zur Bildung eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes müssen einige
formale Schritte vollzogen werden, Regeln berücksichtigt und laufend
bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden, die den Bestand des Vereins
sichern.
Wer sich hier ausführlich informieren will, sollte an dieser Stelle direkt
(www.bmi.gv.at) in die Informationsstelle
des österr. Bundesministeriums für Inneres wechseln, das unter dem Stichwort
"Vereinswesen" ausführlich und aktuell zu allen Fragen von Vereinen Auskünfte
gibt!
Erkundigen kann man sich auch bei den jeweilig zuständigen Vereinsbehörden.