Vereinsgründung

Warum gründen Menschen Vereine?

1. um ein gemeinsames Ziel im privaten oder öffentlichen Leben zu verfolgen und
2. einen ideellen Zweck verwirklichen und
3. sich dafür für längere Zeit und in eigens organisierter Form mit Menschen zusammenzuschließen, die bestimmte Interessen teilen.

Denn in der Gruppe können Interessen wirkungsvoller vertreten werden als von der einzelnen Person. Die Gruppe bildet in ihrem Zusammenschluss eine eigene Rechtspersönlichkeit, was wichtig ist, sobald die Gruppe einen Förderantrag etwa stellen will, als Projektträger auftreten oder Geld verwalten muss.
Der Verein nimmt durch seine Organe (Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer, Schiedsgericht) am Rechtsleben teil. Der Verein kann dadurch Besitz und Eigentum erwerben, Verträge abschließen, ein Bankkonto eröffnen, Räume mieten, und natüülich als Arbeitgeber auftreten.

Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Er ist auch steuerpflichtig und haftet mit seinem Vereinsvermögen für alle Verbindlichkeiten anderen gegenüber.

Wie sich die Interessensgruppe nach außen präsentiert, wie sie intern zusammenarbeitet und sich die notwendigen Aufgaben verteilt, wird im Verein durch Statuten geregelt. Muster gibt es bei allen Vereinsbehörden und sind auch über Internet abrufbar, sowie in zahlreichen Publikationen genau nachzulesen.

In Österreich gilt das neue Vereinsgesetz 2002.
Das österreichsiche Vereinsgesetz wurde überarbeitet, es ist auf der Website des Bundesministeriums www.bmi.gv.at zur Verfügung.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Veränderungen, so wurde der seit 15 Jahren ruhende Vorschlag eines europäischen Statuts für Vereine in vergangenen EU-Ratspräsidentschaften immer wieder bearbeitet, um einen EU-weit gültigen Verein gründen zu können. Informationen über den Stand der Diskussion gibt es bei CEDAG, dem europäischen Komitee für Vereine und Interessensverbände cedag@cedag-eu.org, Ansprechpartner: Patrick de Bucquois.

Ein Verein ist also eine Personenverbindung zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines ideellen Zweckes, und darf "nicht auf Gewinn gerichtet" sein. Das bedeutet, dass ein Verein nicht für ausschließliche oder überwiegende Verfolgung wirtschaftlicher Interessen gebildet werden darf.

Ausgenommen vom Vereinsgesetz sind neben wirtschaftlich ausgerichteten Vereinigungen auch Einrichtungen und Vereine für Bank- und Kreditgeschäfte, für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, für Sparkassen und Pfandleihanstalten, für Genossenschaften und Unterstützungskassen der Gewerbetreibenden, für geistliche Orden und Kongregationen und die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.

Die Gründung von Vereinen, ihr Bestand und ihre Tätigkeit haben in Österreich verfassungsrechtlichen Schutz. Der Zweck eines Zusammenschlusses, zu dessen gemeinsamer Verfolgung ein Verein gebildet werden soll, muss jedoch von der österreichischen Rechtsordnung erlaubt sein.

Zur Bildung eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes müssen einige formale Schritte vollzogen werden, Regeln berücksichtigt und laufend bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden, die den Bestand des Vereins sichern.

Wer sich hier ausführlich informieren will, sollte an dieser Stelle direkt (www.bmi.gv.at) in die Informationsstelle des österr. Bundesministeriums für Inneres wechseln, das unter dem Stichwort "Vereinswesen" ausführlich und aktuell zu allen Fragen von Vereinen Auskünfte gibt!

Erkundigen kann man sich auch bei den jeweilig zuständigen Vereinsbehörden.