Seit 1.7.2002 gibt es einen neuen Rechtsrahmen für Vereine in Österreich ...

... und viele stellen sich die Frage: WAS BRINGT DAS NEUE VEREINSGESETZ?


ALLGEMEINES

Was ist überhaupt ein Verein?

Als Verein bezeichnet man den freiwilligen, auf längere Zeit geplanten, organisierten Zusammenschluss von Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks. Er wird als "juristische Person" bezeichnet. Der Verein kann unabhängig von seinen Mitgliedern selbst Rechte und Pflichten haben, Besitz und Eigentum erwerben. Er kann z. B. Verträge abschließen, Räumlichkeiten, Sportstätten mieten, Bankkonten eröffnen, als Arbeitgeber auftreten, einen Fuhrpark unterhalten, Spenden sammeln. Die Tätigkeit des Vereins wird durch Satzungen (Statuten) geregelt.

Welche Arten von Vereinen kann man unterscheiden?

Ideelle Vereine, wirtschaftliche Vereine, politische Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Unterstützungsvereine, religiöse Vereine . . .

Welches Verhältnis besteht zwischen einem Hauptverein und einem Zweigverein?

Für das Bestehen eines Zweigvereins ist die Existenz eines Hauptvereins Voraussetzung. Jedoch hat die Auflösung eines Zweigvereins keinen Einfluss auf den Fortbestand des Hauptvereins. Die Zweigvereine besitzen meistens die organisatorische Selbständigkeit eines Vereins und können die abgabenrechtlichen Vereinsfreibeträge in Anspruch nehmen.

Was ist ein Anhängerverein?

Vereine, die zur Unterstützung eines anderen Vereins oder einer bestimmten Person gegründet wurden, bezeichnet man als Anhängervereine (z. B. Beschaffung von finanziellen Mitteln, Fanclubs).

Was ist eine Vereinssektion?

Eine Sektion stellt eine verwaltungstechnische Untergliederung eines Vereins dar. Sie besitzt daher kein eigenes Statut und keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Funktionäre der Sektion werden entweder von der Generalversammlung des Vereins gewählt oder vom Vereinsvorstand bestimmt (Beispiel: Ein Sportverein betreibt mehrere Sportarten). Die Tätigkeit einer Sektion wird stets dem Verein zugerechnet.

Was ist ein Dachverband?

Ein Dachverband ist der Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Vereinen auf Landes- bzw. Bundesebene, um Hilfestellungen in Vereinsangelegenheiten zu gewähren, gemeinsame Anliegen bei Behörden und Ämtern mit entsprechendem Gewicht zu vertreten und das Zusammengehörigkeitsgefühl ideell gleichgesinnter Vereine zu stärken.
Es bestehen keine Verknüpfungen wie bei Zweigvereinen. Daher bleibt eine allfällige Auflösung des Dachverbandes ohne rechtliche Auswirkungen auf die Mitgliedsvereine.

Was ist ein Fachverband?

Der internationale Sport ist in Weltfachverbände gegliedert, die internationale Wettkämpfe, wie z. B. Europa- und Weltmeisterschaften vergeben und einheitliche Wettkampf- und Qualifikationsregeln beschließen. Für jede Sportart gibt es pro Nation nur eine Mitgliedschaft. Fachverbände bestehen auch auf nationaler Ebene. Sie wurden gegründet, um sämtlichen SportlerInnen der österreichischen Dachverbände ASKÖ, ASVÖ, UNION die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu ermöglichen. Im Fachverband arbeiten die Dachverbände in sportlichen Belangen zusammen.

Gesetzliche Grundlagen

Nach Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867, dem Vereinsgesetz 2002 und Artikel 11 der Menschenrechtskonvention 1950 sind alle Menschen berechtigt, Vereine zu bilden. Auf Gewinn ausgerichtete Vereine, Religionsgesellschaften und politischen Parteien unterliegen Sondergesetzen.
Für die Vereinstätigkeit sind noch zahlreiche abgabenrechtliche und landesgesetzliche Regelungen zu beachten, von denen auch Vereinssatzungen nicht befreien können (z. B. Gewerberecht, Handelsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht usw.).

Weitere Auskünfte erteilen die für Vereinsgründungen zuständigen Behörden, einfach hingehen und fragen, dazu sind sie da :-)

Zurück zur Übersicht