Seit 1.7.2002 gibt es
einen neuen Rechtsrahmen für Vereine in Österreich ...
... und viele stellen
sich die Frage: WAS BRINGT DAS NEUE VEREINSGESETZ?
ALLGEMEINES
Was ist überhaupt ein Verein?
Als Verein bezeichnet man
den freiwilligen, auf längere Zeit geplanten, organisierten Zusammenschluss
von Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks. Er wird als "juristische
Person" bezeichnet. Der Verein kann unabhängig von seinen Mitgliedern
selbst Rechte und Pflichten haben, Besitz und Eigentum erwerben. Er kann z.
B. Verträge abschließen, Räumlichkeiten, Sportstätten mieten,
Bankkonten eröffnen, als Arbeitgeber auftreten, einen Fuhrpark unterhalten,
Spenden sammeln. Die Tätigkeit des Vereins wird durch Satzungen (Statuten)
geregelt.
Welche Arten von Vereinen kann man unterscheiden?
Ideelle Vereine, wirtschaftliche Vereine, politische Vereine, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Unterstützungsvereine,
religiöse Vereine . . .
Welches Verhältnis besteht zwischen einem Hauptverein und einem Zweigverein?
Für das Bestehen eines Zweigvereins ist die Existenz eines Hauptvereins
Voraussetzung. Jedoch hat die Auflösung eines Zweigvereins keinen Einfluss
auf den Fortbestand des Hauptvereins. Die Zweigvereine besitzen meistens die
organisatorische Selbständigkeit eines Vereins und können die abgabenrechtlichen
Vereinsfreibeträge in Anspruch nehmen.
Was ist ein Anhängerverein?
Vereine, die zur Unterstützung eines anderen Vereins oder einer bestimmten
Person gegründet wurden, bezeichnet man als Anhängervereine (z. B.
Beschaffung von finanziellen Mitteln, Fanclubs).
Was ist eine Vereinssektion?
Eine Sektion stellt eine verwaltungstechnische Untergliederung eines Vereins
dar. Sie besitzt daher kein eigenes Statut und keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Funktionäre der Sektion werden entweder von der Generalversammlung
des Vereins gewählt oder vom Vereinsvorstand bestimmt (Beispiel: Ein Sportverein
betreibt mehrere Sportarten). Die Tätigkeit einer Sektion wird stets dem
Verein zugerechnet.
Was ist ein Dachverband?
Ein Dachverband ist der Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Vereinen
auf Landes- bzw. Bundesebene, um Hilfestellungen in Vereinsangelegenheiten zu
gewähren, gemeinsame Anliegen bei Behörden und Ämtern mit entsprechendem
Gewicht zu vertreten und das Zusammengehörigkeitsgefühl ideell gleichgesinnter
Vereine zu stärken.
Es bestehen keine Verknüpfungen wie bei Zweigvereinen. Daher bleibt eine
allfällige Auflösung des Dachverbandes ohne rechtliche Auswirkungen
auf die Mitgliedsvereine.
Was ist ein Fachverband?
Der internationale Sport ist in Weltfachverbände gegliedert, die internationale
Wettkämpfe, wie z. B. Europa- und Weltmeisterschaften vergeben und einheitliche
Wettkampf- und Qualifikationsregeln beschließen. Für jede Sportart
gibt es pro Nation nur eine Mitgliedschaft. Fachverbände bestehen auch
auf nationaler Ebene. Sie wurden gegründet, um sämtlichen SportlerInnen
der österreichischen Dachverbände ASKÖ, ASVÖ, UNION die
Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu ermöglichen. Im Fachverband
arbeiten die Dachverbände in sportlichen Belangen zusammen.
Gesetzliche Grundlagen
Nach Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867, dem Vereinsgesetz 2002 und
Artikel 11 der Menschenrechtskonvention 1950 sind alle Menschen berechtigt,
Vereine zu bilden. Auf Gewinn ausgerichtete Vereine, Religionsgesellschaften
und politischen Parteien unterliegen Sondergesetzen.
Für die Vereinstätigkeit sind noch zahlreiche abgabenrechtliche und
landesgesetzliche Regelungen zu beachten, von denen auch Vereinssatzungen nicht
befreien können (z. B. Gewerberecht, Handelsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht,
Insolvenzrecht usw.).
Weitere Auskünfte erteilen die für Vereinsgründungen zuständigen
Behörden, einfach hingehen und fragen, dazu sind
sie da :-)
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